Dieser Artikel behandelt den Dienst einer Person in den Streitkräften. Zur Wochenzeitschrift „
Wehrdienst – der Informationsbrief für die Verteidigungswirtschaft“ siehe
griephan Briefe.
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Der Wehrdienst, Militärdienst oder, insbesondere auf den Kriegsfall bezogen, Kriegsdienst genannt, ist die Ausübung des Dienstes in den Streitkräften eines Staates. Er wird aufgrund einer Wehrpflicht oder einer freiwilligen Verpflichtung (öffentlich-rechtliche Verpflichtung oder Vertrag) geleistet.